• Arbeitgeber müssen ein BEM anbieten, wenn Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen (42 Kalendertage) arbeitsunfähig waren
  • Für Beschäftigte ist die Teilnahme freiwillig: Sie können jederzeit ablehnen oder abbrechen, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen
  • Diagnosen müssen nie offengelegt werden, für die BEM-Daten gelten Datensparsamkeit und eine separate BEM-Akte
  • Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuten Ausfällen vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten